Termine und Fristen

Nachfolgend finden Sie die Termine und Fristen zur Abgabe eines Förderantrages bei der STIFTUNG Dä Geldersche EnergieWende. Weiterhin erfahren Sie, wann die Entscheidungen über eine Bewilligung zur Förderung eines Projektes erfolgen.

Einreichungsfrist des Förderantrages bei der Deutschen Stiftungsagentur Neuss 31. Oktober
Prüfung der Förderanträge auf Förderfähigkeit durch die Deutsche Stiftungsagentur 30. November
Prüfung und Vergabe der Mittel durch den Stiftungsrat 31. Dezember
Ausgabe der Förderbescheide und Auszahlung der Fördergelder 28. Februar
Vorlage der Verwendungsnachweise / Projektberichte nach Projektablauf
spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres