Nachfolgend finden Sie die Termine und Fristen zur Abgabe eines Förderantrages bei der STIFTUNG Dä Geldersche EnergieWende. Weiterhin erfahren Sie, wann die Entscheidungen über eine Bewilligung zur Förderung eines Projektes erfolgen.
Einreichungsfrist des Förderantrages bei der Deutschen Stiftungsagentur Neuss | 31. Oktober |
Prüfung der Förderanträge auf Förderfähigkeit durch die Deutsche Stiftungsagentur | 30. November |
Prüfung und Vergabe der Mittel durch den Stiftungsrat | 31. Dezember |
Ausgabe der Förderbescheide und Auszahlung der Fördergelder | 28. Februar |
Vorlage der Verwendungsnachweise / Projektberichte | nach Projektablauf spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres |